Nr. 72946
Aus- und Weiterbildung

Neuordnung der Hotel- und Gastroberufe

Die Neuordnungen der gastgewerblichen Ausbildungsberufe sind zum 1. August 2022 in Kraft getreten. Sie tragen dem differenzierter, anspruchsvoller und digitaler gewordenen Arbeitsumfeld Rechnung.

Neue Verordnungen

Die bisherigen Verordnungen aus dem Jahr 1998 sind außer Kraft getreten; bestehende Ausbildungsverhältnisse haben weiterhin Bestandsschutz und werden nach alter Verordnung zu Ende geführt. Die Novellierung der Ausbildungsgrundlagen ist allerdings nur ein Baustein auf dem Weg zur Sicherung der Ausbildungsqualität und des Fachkräftebedarfs.

Die sieben Ausbildungsberufe

Inhaltliche Änderungen

Alle Ausbildungsinhalte wurden deutlich modernisiert. Neuere Metathemen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit wurden integriert. Auf Bereiche, die in der Branche an Bedeutung gewonnen haben, wie Verbraucherschutz, Hygiene, Zusammenarbeit im Team oder Gastkommunikation wird der Fokus verstärkt. Die jungen Fachkräfte werden zukünftig besser auf ihre zukünftige Rolle als Führungskräfte vorbereitet, zum Beispiel indem sie bereits in der Erstausbildung die Anleitung von Mitarbeitern, Kalkulation, Verkaufsförderung und Vertrieb sowie wirtschaftliches Denken erlernen. Aktuelle Trends, zum Beispiel veränderte Ernährungsgewohnheiten, werden in der Ausbildung aufgegriffen.
Die neuen Ausbildungsordnungen sind kompetenzorientiert gestaltet. Das bedeutet, dass sich die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten an den betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert und dabei fachliche, methodische, soziale sowie personale Kompetenzen berücksichtigt.
Aufgrund veränderter Gästeanforderungen und Ernährungsgewohnheiten sowie erhöhter gesetzlicher Anforderungen an den Verbraucherschutz und das Hygienemanagement in den Betrieben sollen die Ausbildungsinhalte des Berufes Koch/Köchin angepasst werden. Den beruflichen Anforderungen entsprechend sollen die Kompetenzen in den Bereichen betriebliche Kostenkontrolle und Kalkulation höher gewichtet werden.
Die gemeinsame Beschulung aller sieben gastgewerblichen Berufe im ersten Ausbildungsjahr soll möglich sein. Im zweiten Ausbildungsjahr soll eine gemeinsame Beschulung der drei Gastronomieberufe (Fachkräfte für Gastronomie, Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und Fachleute für Systemgastronomie) möglich sein. Daneben soll im zweiten Ausbildungsjahr eine gemeinsame Beschulung der Hotelberufe (Hotelfachleute und der Kaufleute für Hotelmanagement) und eine gemeinsame Beschulung der Küchenberufe (Fachkräfte Küche und Köche/Köchinnen) möglich sein.
Für weitere Informationen zu der Beschulung wenden Sie sich gerne an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Berufsschule.

Informationen zu den Abschlussprüfungen

Neu eingeführt wurde in allen dreijährigen Berufen eine „gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet zwei Prüfzeitpunkte: der erste Teil der Prüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Das Ergebnis zählt für die Abschlussnote zu 25%; die bisherige Zwischenprüfung entfällt ersatzlos.
Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Das Endergebnis wird nach dem Absolvieren der letzten Prüfungsleistung aus Teil 1 und Teil 2 gebildet.
In den zweijährigen Ausbildungsberufen bleibt es bei Zwischen- und Abschlussprüfung.
Die Abschlussprüfung der zweijährigen Ausbildungsberufe gilt jeweils als Teil 1 des darauf aufbauenden dreijährigen Berufes und kann bei Fortführung angerechnet werden.
Ferner gibt es bei den dreijährigen Ausbildungsberufen Koch/Köchin, Fachleute für Systemgastronomie und Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie eine Rückfalloption, wonach ein zweijähriger Berufsabschluss unter Umständen auch dann zuerkannt werden kann, wenn die Abschlussprüfung des dreijährigen Berufs nicht bestanden wurde.

Was müssen Ausbildungsbetriebe jetzt beachten?

Für vor dem 1. August 2022 bereits laufende Ausbildungen gelten die alten Ausbildungsordnungen; eine Umschreibung ist nicht vorgesehen.
Für alle Ausbildungen, die ab dem 1. August 2022 beginnen, gilt das neue Recht. Verträge, die bereits vorher abgeschlossen werden, sind wirksam und werden auf den neuen Beruf umgeschrieben. Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Ausbildungsberatung.
Was passiert, wenn ich bestimmte neue Inhalte nicht vermitteln kann?
Der betriebliche Ausbildungsplan ist an die neuen Ausbildungsrahmenpläne anzupassen. Diese stellen verbindliche Mindeststandards dar. Bei der Formulierung der neuen Lernziele wurde jedoch darauf geachtet, dass diese offen genug gestaltet sind, damit sie in unterschiedlichen Ausbildungsbetrieben auf unterschiedliche, jeweils betriebsübliche Weise vermittelt werden können. Insbesondere sind die Formulierungen technologieoffen. Wenn dennoch Inhalte im Betrieb nicht vermittelbar sind, nehmen Sie bitte Kontakt zu unserer Ausbildungsberatung aus. Diese wird Sie zu den Möglichkeiten beraten, z.B. Ausbildung in einem zwei- statt dreijährigen Beruf oder die Ausbildung zusammen in Kooperation mit einem weiteren Betrieb. 
Indien in Hamburg entdecken

India Week Hamburg 2023

Die India Week Hamburg ist eine Veranstaltungsinitiative der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Akteure der Metropolregion mit Indien-Fokus, die einen entscheidenden Beitrag zu den langjährigen und freundschaftlichen Verbindungen leisten und sie mit Leben füllen. Sie findet alle zwei Jahre statt.
Hamburg richtet vom 20. bis 26. November die zehnte Auflage der India Week Hamburg aus. Genießen Sie eine breite Palette an einzigartigen Veranstaltungen, die Indien in all seiner Vielfalt und Komplexität widerspiegeln. Erleben Sie ein abwechslungsreiches Programm voller spannender Veranstaltungen zu Politik, Wirtschaft, Kultur,  und Wissenschaft.  Erleben Sie hautnah die Vielfalt des bevölkerungsreichsten Landes der Erde und freuen Sie sich auf ein abwechslungsreiches Programm, das für unterschiedlichste Interessen etwas zu bieten hat. Entdecken Sie Indien in Hamburg!

Hamburg-India Business Day am 21. November 2023

Als Mitinitiatorin der India Week lädt die Handelskammer Hamburg am 21. November zum Hamburg-India Business Day ein, der Hauptveranstaltung für die Hamburger Wirtschaft während der India Week Hamburg 2023. Die Konferenz findet wieder ausschließlich in Präsenz statt. Zu der Veranstaltung können Sie sich hier anmelden. 
Freuen Sie sich auf spannende Diskussionen in der Handelskammer mit Experten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft über Indiens Rolle in einer sich neu ordnenden globalen Wirtschaft. Erfahren Sie aus erster Hand, wie sich die indische Wirtschaftspolitik auf deutsche Unternehmen auswirkt und welche neuen Möglichkeiten sich daraus ergeben. Werden Sie Teil dieser dynamischen Plattform des Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Indien. Seien Sie dabei, wenn innovative Ideen ausgetauscht, Partnerschaften geknüpft und zukunftsweisende Projekte initiiert werden. Für Geschäftsinteressierte ist der Hamburg India Business Day 2023 eine ausgezeichnete Gelegenheit zum Netzwerken und Austauschen.

Sponsoring

Sie möchten diese Veranstaltung sponsern? Dann finden Sie in unserer Übersicht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 867 KB) schon erste Details dazu. Wenden Sie sich bei Interesse gerne an Morsal Thahmass oder Maximilian Stell

Organisatoren

Organisatoren der India Week Hamburg sind die Senatskanzlei Hamburg, die Behörde für Kultur und Medien, die Handelskammer Hamburg, Hamburg Invest, die Hamburg Repräsentanz Mumbai (HRM), German-Indian Round Table, das Indische Generalkonsulat Hamburg und OAV - German Asia-Pacific Business Association.
Sprechtage 2024

Virtuelle und Präsenz-Sprechtage der AHKs und Hamburg Repräsentanzen

Als Alternative zum herkömmlichen AHK-Sprechtag bieten Mitarbeiter:innen verschiedener AHKs und Hamburg Repräsentanzen ebenfalls Einzelgespräche per Videokonferenz an.
Die Anmeldung erfolgt wie gewohnt über unser Online-Formular.

Aktuelle virtuelle und Präsenz-Sprechtage

  • 22. April 2024, Präsenz – AHK Vietnam, Kambodscha und Laos
  • ausgebucht
  • 8. Mai 2024, Online – Handelskammer Deutschland Schweiz
    Zur Anmeldung
  • 14. Mai 2024, Online – AHK Italien
    Zur Anmeldung
  • 5. Juni 2024, Online – Handelskammer Deutschland Schweiz
    Zur Anmeldung
  • 11. Juni 2024, Online – AHK Frankreich
    Zur Anmeldung
  • 27. Juni 2024, Online – AHK Türkei
    Anmeldelink folgt
  • 3. Juli 2024, Online – Handelskammer Deutschland Schweiz
    Zur Anmeldung
  • 4. September 2024, Online – Handelskammer Deutschland Schweiz
    Zur Anmeldung

Geplante Sprechtage

  • Handelskammer Deutschland Schweiz: monatlich 2024
Lebensmittelunternehmer Gastronomen

Schulungsverpflichtungen nach der Lebensmittel-Hygiene-Verordnung

Wir bieten regelmäßig digitale Workshops zu Themen rund um das Lebensmittelrecht an, z.B. zu Konzessionsvoraussetzungen oder betriebliche Umsetzung eines HACCP-Konzeptes. Schwerpunkte sind Schulungsverpflichtungen nach § 4 der Lebensmittel-Hygiene-Verordnung, die für jeden Unternehmer, der mit Lebensmitteln hantiert, Gültigkeit haben.

Sichere Lebensmittel - Zufriedene Kunden

Die Pflichten der Lebensmittelunternehmer (Händler und Gastronomen) haben sich durch die Anpassungen im deutschen Lebensmittelrecht erweitert. Angelehnt an das HACCP-Konzept wird wesentlich mehr Verantwortlichkeit auf den Unternehmer gelegt. Dies bedeutet: er muss mit geeigneter Organisationsstruktur dafür sorgen, dass ein höchstmöglicher Verbraucherschutz gewährleistet wird. Zudem sollen auch regelmäßige Schulungen der Angestellten durchgeführt werden. Hier greift u.a. die Lebensmittelhygiene-Verordnung, die Schulungsverpflichtungen zwingend vorschreibt. Im Download finden Sie entsprechende Angebote zur Umsetzung.
Zur Unterstützung der Unternehmer sind Leitlinien entwickelt worden,  die eine Hilfestellung liefern sollen. Koordinierende Funktion hat dabei der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. Zum Thema HACCP haben wir weitere Informationen für Sie zum Download bereitgestellt.
Wir möchten Ihnen behilflich sein, die gesetzlichen Vorgaben so einfach wie möglich umzusetzen. Um Sie zu unterstützen, bietet unsere Handelskammer auch künftig bedarfsgerecht
  • Workshops nach §4 LMHV (Lebensmittelhygiene-Verordnung) - eine Qualifizierung ist für alle diejenigen Unternehmer notwendig, die nicht über eine entsprechende fachliche Eignung verfügen. Weitere Informationen zu unseren Veranstaltungen, geplanten Terminen und auch die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter diesem Link .
    Bitte melden Sie sich hierfür rechtzeitig an, die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt. 
  • Workshops zur Erlangung eines Eigenkontrollsystems nach HACCP-Grundsätzen (sprechen Sie uns hierzu gern direkt an)
  • Praxisorientierte Durchführungsempfehlungen und
  • Unterrichtung nach § 4 GastG (Gaststättengesetz) an.
Sollten Sie an einer der Veranstaltungen interessiert sein oder für Ihre betrieblichen Belange einen speziellen Schulungsbedarf ermittelt haben, so setzen Sie sich gern zur weiteren Absprache mit uns in Verbindung.
Kontakte knüpfen

Aktuelle Delegationsreisen, Veranstaltungen und Messen

Aktuelle Termine zu Außenwirtschaftsthemen

Auf der Webseite von IXPOS, einem Außenwirtschaftsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erhalten Sie eine Übersicht zu aktuellen Veranstaltungen und Messen.
Ein breites Angebot an Auslandsreisen und Informationsveranstaltungen zur Markterkundung bieten Ihnen außerdem die in Hamburg ansässigen Ländervereine. Hierzu gehören unter anderem der Afrika-Verein (AV), der Ostasien Verein (OAV) , der Ostausschuss-Osteuropaverein der deutschen Wirtschaft e.V. (OV) und der Lateinamerika Verein e.V. (LAV).